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8. June 2001, 21:37   #1
Wire
 
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§119 Elterliche Gewalt!

Ja Ihr hab richtig gelesen !

Bin grade dabei eine altes Gesetzes Buch von 1900, meines Großvater, durch zu schaun.


Folgendes steht dort:
Zitat:
1. Allgemeines.

Das eheliche Kind steht, so lange es minderjährid ist, unter elterliche Gewalt, 1626;b.i.(?) unter der die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes und das Recht seiner Vertretung umfassenden Schutzgewalt der Eltern, mit der die Nutznießung des Vermögens (!) des Kindes verbunden ist.
Diese Schutzgewalt steht beiden Eltern gemeinsam zu;
jedoch tritt bei Lebzeiten des Vaters das Recht der Mutter dem des Vaters gegenüber zurück. (!)

Hammerhart was! Da können wir ja vom Glück reden das Gesetzte auch mal geändert werden!


Oder seid Ihr der Meinung man hätte dieses o. auch andere Gesetze so lassen soll´n?

Ciao Wire