Die Vorschriften des Gesetzgebers gehen nur soweit, als daß sie den Schutz von Minderjährigen gegenüber notgeilen alten Säcken schützen sollen. Wann du das erste Mal Geschlechtsverkehr haben willst, kannst du im Endeffekt selbst entscheiden, ohne daß dir irgendwer auf die Pelle rückt.
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