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21. May 2001, 15:04   #4
Eyewitness
 
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Deswegen sagte ich ja auch, der Schutz Minderjähriger. Da es unmöglich ist, jeden Fall einzeln zu entscheiden und im Gesetz eine kilometerlange Umschreibung dessen zu geben, wann der Geschlechtsverkehr im gegenseitigen Einverständnis geschieht und wann nicht. Offiziell darfst du mit dem Alter von 18 mit niemandem im Alter von unter 18 Jahren Geschlechtsverkehr haben, aber praktisch gesehen ist das hinfällig, weil nur die Eltern Anzeige erstatten dürfen und das können die ja nur auf eindeutigen Hinweis ihres Kindes tun. Und weiterhin kümmert sich da in der Praxis auch keiner drum, ob du jetzt mit jemandem schläfst oder nicht.

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