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31. May 2001, 14:04   #14
nighty
 
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Ort: round the world
Beiträge: 753

Zitat:
<u>Original erstellt von [-Chrimp-]:
</u>Also, ganz offiziell darf man erst ab 16 Geschlechtsverkehr haben. Bzw. sobald die Partner älter als 16 sind, können sie nichtmehr wegen Verführung Minderjähriger angezeigt werden.
kannst du uns vielleicht sagen wo genau in welchem gesetzes text das steht oder weiss es sonst irgendjemand.

afaik ist für personen über 14 sex mit unter 14jährigen tabu. und sonst denk ich das auch das prinzip was keiner weiss macht keinen heiss gilt oder? und was ist schon dabei wenn es zwei 13jährige tun?

bye



Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen,
aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
(Arthur Schoppenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)