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7. February 2002, 18:56   #3
starbucks
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Speicherung der IP-Adressen von P2P-Nutzern umstritten

Datenschutzexperten bezweifeln, ob Provider die IP-Adressen speichern dürfen, die sie ihren Nutzern beim Einwählen ins Internet zuweisen. Die Frage hat eine besondere Brisanz, weil die gespeicherten IP-Adressen derzeit dazu verwendet werden, Nutzer von Tauschbörsen nach Urheberrechtsverstößen zu identifizieren und abzumahnen. T-Online und auch die Uni Münster hatten nach Hinweisen der Motion Picture Association of America (MPAA) einzelne User verwarnt. Zur Identifizierung wurden allein Uhrzeit und die verwendete IP-Adresse genutzt.

Ralf Menger vom Regierungspräsidium Darmstadt, das den Datenschutz bei T-Online überwacht, hält das Abspeichern der IP-Adressen für fragwürdig. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) verlange in § 6 Absatz 4, dass Nutzungsdaten nach Ende des Nutzungsvorgangs gelöscht werden, sofern sie nicht "für Zwecke der Abrechnung" erforderlich sind. Ob einzelne IP-Adressen zur Abrechnung einer DSL-Flatrate tatsächlich gebraucht würden, sei unklar. Die Behörde habe deshalb T-Online darum gebeten, Gründe für die Speicherung der IP-Adressen zu nennen. Sollte die Speicherung unrechtmäßig erfolgen, hätten die Copyright-Wächter künftig noch größere Schwierigkeiten, den in ihren Augen illegalen Tausch von DivX-Dateien in den Griff zu bekommen.

Hinzu kommt ein weiteres juristisches Problem: Laut § 5 TDDSG dürfen Provider "Auskünfte am Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Zwecke der Strafverfolgung" erteilen. Urheberrechtsdelikte fallen jedoch in der Regel unters Zivilrecht. Ob sich ein P2P-Nutzer eventuell nach $ 106 Urheberrechtsgesetz strafbar macht, ist juristisch noch nicht geklärt. (hod/c't)


das scheint die neueste entwicklung in dieser sache zu sein.

starbucks