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7. February 2002, 20:16   #4
Eyewitness
 
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Dumm nur, daß gesetzlich vorgeschrieben wird, daß die IP-Adressen mit Nutzung für 80 Tage gespeichert werden müssen, um eventuelle kriminelle Nutzung verfolgen zu können. Da hat der Autor des Artikels wohl geschlafen...