Einzelnen Beitrag anzeigen
21. February 2002, 22:55   #7
Loddarnewyork
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.676
Ich würde mich, wenn schon an keinen Anwalt, an die Handelskammer und/oder ans zuständige Amtsgericht wenden.

Jede Firma (und ist sie auch noch so klein), muß ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt damit auch gewissen Pflichten.
Z.B. ist die Vertuschung von Zahlungsunfähigkeit strafbar. Wer nicht mehr zahlen kann und dazu gehört auch die Miete für die Geschäftsräume, ist verpflichtet, Konkurs anzuzeigen.
Die Firmenreste, wie Büroinventar etc., schnell noch verhökern, ist nicht statthaft.

Wie sieht´s denn mit Schlosswechsel und Sicherstellung von noch Vorhandenem aus?
Dann fristlose Kündigung und evtl. Räumungsklage.
Ob man nun nachträglich zu Geld kommt, ist meist eine andere Frage.