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22. February 2002, 01:08   #9
Silentvoice
 
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Zitat:
Sofern es eine Konkursmasse gibt (Bargeld wohl unwarscheinlich, aber z.B. Büromöbel, Aussenstände, Fahrzeuge etc.), wird diese vom KV an die Gläubiger verteilt.

Das ist nicht korrekt: Der KV wird natürlich keine Sachwerte an die Gläubiger verteilen, sondern die Gegenstände werden zwangsversteigert, der Erlös wird zu den den Forderungen entsprechenden Teilen an die Gläubiger verteilt, die ihre Ansprüche aber bis zu einer festgesetzten Frist geltend machen müssen. Bzgl .dieser Frist hilft der Konkursverwalter, der neuerdings insolvenzverwalter heißt, da es den Konkurs nicht mehr gibt, weiter.

Falls sich der Insolvenzverwalter nicht kooperativ zeigt, hilft nur ein Anwalt weiter, der auf Insolvenzrecht spezialisiert sein sollte (www.gelbeseiten.de)

Ein interessanter Aspekt in Sachen Insolvenzverwalter: Falls durch Verschulden des Insolvenzverwalters einem Gläubiger nachweisbar ein Schaden entsteht, haftet dafür der Insolvenzverwalter, notfalls sogar mit seinem Privatvermögen.