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22. February 2002, 05:19   #11
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
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Wenn die Kündigung ausgesprochen ist, und ihr nicht widersprochen wurde, dann einfach ein neues Schloss einbauen.

Es ist aus Deinen Angaben nicht zu ersehen, inwieweit noch Firmenmaterial oder Einrichtung in den Räumen lagert. Wenn ja, würde ich das Vermieterpfandrecht notfalls geltend machen und die Sachen erst nach Zahlung der ausstehenden Mieten herausgeben.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll:

1.
einen Anwalt hinzu zu ziehen

2.
sich in eine Lage zu bringen, dass der Gegner klagen muß. Denn wo kein Geld, da keine Klage. Und bei der Sachlage wie geschildert, auch keine Möglichkeit für den Mieter, eine Klage zu gewinnen.