Einzelnen Beitrag anzeigen
22. February 2002, 13:48   #3
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Ogino
ellenlanges Quote von Eye gekürzt
Meines Wissens,liegt hier eine Straftat vor,nähmlich die ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Justiz.
Aber vielleicht war der Beamte nicht ausgelastet,daß er soviel von seiner Dienstzeit erübrigen konnte.
Der Spruch scheint also doch zu stimmen,daß über Baden die Sonne lacht und über Schwaben die ganze Welt.
tschubbl