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25. February 2002, 23:04   #4
starbucks
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Zitat:
Zitat von Wire
:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),
sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
Ciao Wire
kann nicht empfehlen mit xenon's ohne sra rumzufahren, da durch das schon erwähnte streulicht der gegenverkehr doch arg geblendet wird. und ohne automatische leuchtweitenregulierung schon mal garnicht.

wenn man allerdings die sra nachrüstet sollte man möglichst noch einen grösseren behälter fürs wischwasser mitinstallieren denn der ist bei serieneinbauten nämlich auch grösser.

ich empfehle bei einem eventuellen autokauf xenon gleich mitzubestellen oder ein gebrauchtfahrzeug mit serienanlage.

starbucks