@tschubbl, ich bin davon ausgegangen das der Umbau eine TÜV Abnahme erhält bzw. zugelassen wird!!
Ich bin auch kein Fan von Hobbybastlern die sich u. andere im Straßenverkehr in Gefahr bringen. Und bei einer Veränderung der Lichtanlage erlischt die Zulassung/Betriebserlaubnis und somit die Versicherung. Im falle eines Unfalls mit Todesfolge darf der "Täter" es aus eigener Tasche zahlen bzw. an die Versicherung zurück zahlen. Bei der Sicherstellung des Fahrzeuges wird auch ein Gutachter eingeschaltet dessen Aufgabe es ist sollche Veränderungen zu finden bzw. Mängel feststellen.
Was für Fahrzeuge fahrt Ihr denn?
Ciao Wire
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