Präzedensfälle gibt es bei uns sehr wohl.Es genügt,daß ein OLG ein Urteil fällt.Danach sind alle unteren Gerichte, in gleichgelagerten Fällen,weisungsgebunden.Erst wenn ein anderes OLG in einem gleichen Fall zu einem anderen Urteil kommt,müssen beide OLG-Urteile,zur letztendlichen Entscheidung dem BGH vorgelegt werden.
tschubbl