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19. March 2002, 17:33   #8
tschubbl
 
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Geht man einmal davon aus,daß in jedem Lebewesen der Wille zum Leben,zum Überleben genetisch vorhanden ist,mußte man zuerst einmal überprüfen,ob bei diesem "unnormalem Wunsch",die betreffende Person,im Vollbesitz ihrer geistige Kräfte ist. Erst dann sollte man dem Betreffenden erlauben,daß er eine Selbsttötung,einem unwürdigen Leben oder einem Lebensende in Schmerzen, vorzieht.
Ich hoffe nur,daß ich nie in die Situation kommen werde,diese Entscheidung für mich oder einen meiner Angehörigen treffen muß,bzw.,dabei zu helfen.
tschubbl