Gesetz zur Parteienfinanzierung im Eilverfahren
Der Bundestag berät heute abschließend über das neue Parteiengesetz. Mit der neuen Verordnung reagiert die Regierung auf die verschiedenen Spendenaffären der vergangenen Wochen und Jahre. Dem neuen Gesetz zufolge werden Verstöße künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Im Vorfeld kritisierte Bundespräsident Raus Expertenkommission, dass sich die Parteien weigerten, die Kontrollrechte des Staatsoberhauptes zu stärken. So sei aus dem Entwurf gestrichen worden, dass die Berichte der Wirtschaftsprüfer dem Bundespräsidenten vorgelegt werden müssen. Der Verfassungsrechtler von Arnim kritisierte, Parteifinanzen in den Städten und Unterbezirken blieben praktisch unkontrolliert.
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