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1. May 2002, 11:38   #9
tschubbl
 
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Allen Beiträgen muß ich da Recht geben.
Von der FAZ hätte ich eigentlich mehr erwartet als diesen Schmierenjournallismus. Da sties mir auch die Nennung des Namens auf,wahrscheinlich um sich interessant zu machen. Auch bei solchen Straftaten ist die Nennung von Namen bei Jugentlichen,nach dem Jugendstrafrecht, verboten. Dem Täter wird dies nicht weiter stören,aber die Eltern werden sich vor Belästigungen und Drohungen nicht mehr retten können.
Genauso frage ich mich,was das soll mit dem kleinen Waffenschein für Schreckschußwaffen? Um die Schußfähig zu machen,müßte man sie ganz umbauen.Nur die Teile wird man ohne Waffenerwerbschein,aus dem hervorgeht,daß man im berechtigten Besitz dieser Waffe ist,nicht bekommen.So müßte man einen Lauf aufbohren,was nicht geht und eine Alutrommel nehmen,die über der Patronenkammer die geringste Wandstärke hat und die man zuvor auch erst aufbohren muß. Sollte es wirklich einer damit schaffen einen Schuß mit scharfer Munition abzufeuern,so wird es bei dem einen bleiben,da im die ganze Waffe um die Ohren fliegt.