Thema: Sterbehilfe
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16. May 2002, 21:58   #1
quentin
 
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Sterbehilfe

moin,
Parlamentsbeschluss in Belgien
"Das liberalste Sterbehilfe-Gesetz der Welt"

Das belgische Parlament hat ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als das
liberalste der Welt bezeichnen. Der mit deutlicher Mehrheit beschlossene Text erlaubt eine
Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben
werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden.

Über 100 Änderungsanträge wurden diskutiert
Zunächst war es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes gekommen. Über 100 Änderungsanträge
mussten die Parlamentarier zu dem lange vorbereiteten Entwurf beraten. Das Gesetz geht nun noch über die Regelungen
des so genannten Euthanasiegesetzes hinaus, das Anfang April in den benachbarten Niederlanden in Kraft trat.

Erste Entwürfe existierten schon vor 20 Jahren
Bereits vor 20 Jahren wurden in Belgien die ersten Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz vorgelegt. Jetzt wird es nach
langen engagierten und kontroversen Diskussionen in Kraft treten. Der sterbewillige Kranke muss demnach eine
Willenserklärung abgeben. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Der Arzt muss sicher sein, dass der Patient leidet
und nach dem Stand der Wissenschaft sein Zustand unumkehrbar ist. Ein weiterer Facharzt muss zu Rate gezogen werden.
Allerdings kann der Arzt nicht gezwungen werden, dem Willen des Patienten zu entsprechen.


Geistig Behinderte sind ausgeschlossen
Außerdem beschränkt sich das Gesetz nach den Worten des belgischen Justizministers Marc Verwilghen auf mündige
Jugendliche und Erwachsene, die vollständig über ihre geistigen Kräfte verfügen können. Geistig Behinderte und
Demenzpatienten werden von der Sterbehilfe ausgeschlossen.
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M.E. fällt da eine Hemmschwelle, denn irgend wann wird das Ganze auf die Wirtschaftlichkeit geprüft.
mfg