Einzelnen Beitrag anzeigen
17. May 2002, 12:40   #9
Marie
 
Benutzerbild von Marie
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Na hier
Beiträge: 5.712
Da ich vor diesem Board eine sehr lange Zeit Chatterin war,kann ich das Ganze sehr gut nachvollziehen.

Es ist doch einfach so,das wenn man sich virtuell kennenlernt, man sich gut versteht, über alles reden kann, auch vielleicht privat in Kontakt steht (Tel, Mail) man dann eben in ein Besitzdenken verfällt.
Wenn dann noch hinzu kommt, das man sich mit demjenigen privat schon mal getroffen hat und sonst auch alles stimmt, kann man sein Gegenüber schon mal als "seins" betrachten, mit Einverständnis natürlich.
Denn immer dann, wenn 2 Leute der selben Meinung sind (wir finden uns nett, Treffen garantiert,soll nicht das Letzte sein), kann man davon ausgehen, das beiderseitiges Besitzdenken vorherrscht.

Beispiel=
Ich hab meinen Lebensgefährten auch im Chat kennengelernt.
Einen Tag bevor wir uns kennengelernt haben, hatte er sich aus Einsamkeit mit einer Frau aus Wien unterhalten, ganz belanglos.
Tja nu trat ich auf den Plan, "nur" 100 km weg von ihm, wir mochten uns sofort und nach 2 Tagen durch teln. gestanden wir uns die Liebe.
Treffen anderthalb Wochen später.

Bin bei ihm geblieben und zu ihm gezogen.

Nun aber kommts, die Frau aus Wien wußte Bescheid, was macht sie?

War 1000 % eifersüchtig, es war "ihre" Bekanntschaft, sie wollte meinen Freund und hat übel mitgespielt, wovon er bis heute nichts weiß.

Sie konnte das Ganze nicht verknusen, das er mich anstatt sie genommen hatte.
Das ich es gewagt habe, mich zwischen sie zu drängen.

Sie wollte was von ihm und ich sollte mich gefälligst zurückziehen.

Sie simmste ihm, unterhielt sich weiter im Chat mit ihm, tat schön und verständnisvoll, alles mit einem Hintergrund.


Aber geschafft hat sie es nicht.
Sie hat sich dann nach einiger Zeit nicht mehr gemeldet,er ging auch bald danach nicht mehr in diesen Chat.Und er ist immer noch "mein"



Meine Meinung ist, wenn es "nur" virtuell ist, man sich nicht mal wenigstens einmal gesehen hat, kann man keine Besitzansprüche stellen.
Wenn ich nicht ganz genau weiß wie der Andere darüber denkt, sollte ich meine Füße still halten, denn ein "Anspruch" besteht nur, wenn zwei das Gleiche wollen.