Bei ähnlicher Informationslage wie bei quentin komme ich doch zu einem anderen Ergebnis.
1. Gerätemedizin muss sein, wenn keine vorher abgegebene Erklärung des Patienten vorliegt, und wenn es über 20 Jahre Koma geht.
2. Patienten, die nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, haben auch nicht die Möglichkeit Erklärungen abzugeben, die einer Rechtsprechung standhalten
3. Jedermann, der unheilbar krank ist, und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, sollte die Möglichkeit haben, seine Beweggründe prüfen zu lassen. Und die Leute die ihm/ihr helfen, würdig zu sterben dürften danach nicht bestraft werden.
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