quentin, Du folgst in Deiner Argumentation der deutschen Rechtsprechung im Falle von Selbstmördern.
Die Versicherungen hätten schon längst keine Policen mehr an Hinterbliebene ausgezahlt, wenn die Rechtsprechung dem nicht einen Rigel vorgeschoben hätte mit der Argumentation:
"Selbst jemand, der in Selbstmordabsicht von einem Hochhaus springt, könnte es sich auf dem letzten Meter noch anders überlegt haben, und dann ist es kein Selbstmord, sondern ein Unfall"
Ich jedenfalls möchte mir die Kontrolle über mein Leben und auch über mein Lebensende nicht aus der Hand nehmen lassen, wenn ich das verhindern kann.
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