Das Recht auf einen Rausch...
Quentin hat in einem anderen Thread eine Forderung von Lübbecker Richtern eingebracht:
Das Recht auf einen Rausch.
Ich habe das, so formuliert, noch nicht gehört und bin durchaus beeindruckt.
Ja, ich finde, dass es die Freiheit des Einzelnen ist, sich einen Rausch zu verschaffen. (natürlich ohne jemand anderen zu schädigen)
Wo also sind die Grenzen dieser Freiheit, vielleicht etwas genauer, als ich es oben in Klammern gesetzt habe.
Wie steht ihr dazu?
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