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20. June 2002, 18:49   #7
jupp11
 
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@tw_24

...nach seiner Definition darf und muss er die Unterzeichnung eines Gesetztes verweigern, wenn er zu der Überzeugung gekommen ist, dass dieses Gesetz zweifellos nicht verfassungskonform ist oder verfassungskonform zustande gekommen ist.

Zu dieser Überzeugung ist er nicht gekommen, kann er bei den herrschenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen auch nicht. Denn genau dafür haben wir ein Staatsorgan, das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundespräsident kann nicht willkürlich die Verfassung auslegen. Aber das hätte er tun müssen.

Insgesamt hat er sich wirklich gut aus der Affäre gezogen, und die eigentlich Schuldigen an der Sache haben ihr Fett abbekommen.

Für diesen vorliegenden Fall: "Meine Hochachtung Herr Rau"