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8. June 2008, 06:10   #3
Ogino
 
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Zitat von Irata Beitrag anzeigen
Ich mag konservativ erscheinen, aber wer billigend den Tod oder schwerste Verletzungen Anderer in Kauf nimmt (Eventualvorsatz), gehört in den Bau weggeschlossen, ohne Wenn und Aber. Da interessiert mich kein Gutachten eines Psychologen, wenn es darum geht, die Gesellschaft vor der latenten Gefahr zu schützen, die jederzeit von solchen Subjekten ausgeht.
Das hat mit konservativ nicht das geringste zu tun und für diese Einstellung braucht man sich auch nicht zu entschuldigen. Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden sollte so denken.

Die Verhälnismässigkeit der Rechtssprechung stimmt in unserem Land schon lange nicht mehr.
Wenn Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlt haben, morgend von der Polizei abgeholt werden, um ihre 2 Tage Ersatzhaft abzusitzen, im selben Haus aber ein mehrfach wegen KV vorbestrafter Intensivtäter wohnt, der gerade seine 2 Jahre Bewährung 'geniesst', dann geht mein Rechtsempfinden den Bach runter.

Wen man sich vorstellt, dass ein 20jähriger zur Bundeswehr geht, vielleicht in einem Krisengebiet eingesetzt wird um notfalls auch 'staatlich sanktioniert zu töten', aber bei einem Vergehen im privaten Bereich noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, dann ist der Wahnsinn komplett.

Kürzlich kam ein Bewährungshelfer mit seinem Schützling zu mir in die Kampfsportschule. Der 18 jährige Knabe hatte ein reichliches Register an Vorstrafen, ausnahmslos wegen Körperverletzungen von 'schwer' bis 'gefährlich'.
Nun wollte doch dieser Bewährungshelfer tatsächlich, dass ich seinem Knaben im Taekwondo ausbilde, damit er seine Aggressionen zu beherrschen lernt.
Ja hallo ? Soll ich aus einem potentiellen Schläger noch einen perfekten Totschläger machen ?
Als ich mit dem Hinweis ablehnte, dass das wohl 12 Jahre zu spät kommt, wurde dieser Knabe auch noch pampig und aggressiv und es hätte nicht viel gefehlt, dann hätte er sich von mir eine gefangen.

Tatsache ist, dass in unserem Rechtssystem Angriffe auf den Körper und die Gesundheit weit weniger zählen, als Eigentumsdelikte.