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18. April 2007, 11:03   #59
jupp11
 
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Dann müssten wir die Begriffe umdeuten. Ich halte es da lieber mit unser aller heissgeliebten StGB:

Zitat:
§ 211 des Stafgesetzbuches (StGB) lautet:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Und da eine rechtsgültige Verurteilung vorausgegangen ist, ist ein verurteilter Mörder sozusagen ein "amtlich beglaubigter Mörder".

Da nun aber eine verbüßte Strafe die Tat selbst nicht ungeschehen machen kann, ist auch die Bezeichnung sowohl für die Tat, als auch für den Täter nicht zu ändern.


tschao

jupp11