Einzelnen Beitrag anzeigen
18. April 2007, 13:34   #60
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Zitat:
meisten unserer Großeltern demokratisch gewählten und bis zuletzt von ihnen angehimmelten Nazis

Ben, wenn du schon in die geschichtliche Kiste greifst, dann solltest du auch bei den Tatsachen bleiben. Tatsache ist, dass die Schlägertrupps der SA, die SPD - Wähler davor abgehalten haben, die Wahllokale zu betreten. des Weiteren ist die Blindheit der Justiz in der Bundesrepublik gegenüber rechten Straftätern nicht neu, denn bereits schon in der Weimarer Republik wurden politische Morde der rechten Gesinnungsgenossen, wenn überhaupt, mit Strafen von bis zu drei Jahren geahndet und Morde, die der linken Szene zuzuordnen waren, unter einer mehr als fragwürdigen Beweisführung, mit einem Todesurteil abgeschlossen.
Leute, die man brauchen konnte, egal wie braun sie waren wurden in Amt und Würde gesetzt, selbst die Amis interessierte die Nazivergangenheit eines Wernher von Braun einen Scheiß, Hauptsache, er entwickelte die V2 weiter. Auch die Russen kannten da keine Skrupel.
Ich bin grundsätzlich für eine Begnadigung von Mördern, wenn man davon ausgehen kann, dass sie geläutert sind und keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, was man bei Klar nicht unbedingt sagen kann. Nur bei den Phrasen, die ein Klar gedroschen hatte, ist eine zuvor erfolgte Abkehr vom Terrorismus, wenig glaubwürdig. Auch finde ich, obwohl ich nicht unbedingt gegen eine Begnadigung bin, dass eine Begnadigung zum derzeitigen Zeitpunkt, in keinem Verhältnis zu seinen Morden steht.
Da sitzt der Schlosser X fast genauso lange, der seiner ewig nörgelnden Ollen, den Knorpel zu drehte und die Tat eher in der Nähe eines Totschlages lag als eines Mordes.
Angemessener würde ich finden, wenn man sich, in zehn Jahren, überlegen würde, ob man ihn begnadigen könne.