Einzelnen Beitrag anzeigen
21. April 2007, 22:57   #67
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... erst jetzt, nach fast zweieinhalb Jahrzehnten, offenbart sich, wie schludrig und wohl auch voreilig Richter und Staatsanwälte damals entschieden haben. Und der Prozeß wegen des Buback-Attentats wird wohl nicht der einzige sein, der gegen die damaligen RAF-Mitglieder noch einmal neu verhandelt werden muß.

Vielleicht sehen die Leute, die ohne Nachzudenken immer gleich den gefährlichen Mist der "Bild"-Scharfmacher nachplappern und auch diesmal wieder ihren dumpfen Rachegelüsten freien Lauf gelassen haben, jetzt endlich ein, warum Bundespräsident Köhler, sicherlich nach vorheriger Absprache mit klugen und besonnenen Politikern aller Parteien, möglicherweise vorhatte, durch eine Begnadigung Christian Klars die Akte RAF nach einem Vierteljahrhundert endlich zu schließen.

Ogino, Du kannst also stolz darauf sein, daß durch Deine markigen Sprüche und das kategorische Nein vieler Gleichgesinnter zur Begnadigung Klars exakt das Gegenteil von dem erreicht wurde, was Ihr ursprünglich wolltet. Denn nun wird man wohl auch offiziell feststellen müssen, daß Christian Klar, der Buback nicht erschossen hat, im Vergleich zu anderen verurteilten Terroristen im Fall Buback viel zu hart bestraft wurde, was auch für andere angebliche Mittäter wie zum Beispiel Knut Folkerts gilt, der sich zu dem fraglichen Zeitpunkt offenbar gar nicht in Deutschland befand:

Politiker wollen Mordfall Buback neu aufrollen

Und immer daran denken: Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Das mag für manche mühsam und unbefriedigend sein, weil die Angeklagten nun mal nicht per "TED"-Entscheid nach einer Echtzeit-Umfrage an den deutschen Stammtischen verurteilt werden und man somit mit solchen Tätern eben auch keinen "kurzen Prozeß" machen kann. Und weil wir hier nicht im Wilden Westen leben, gehört auch dazu, daß ein Beschuldigter nur jeweils für die ihm zur Last gelegte Straftat verurteilt werden darf. Zu sagen: Na ja, aber der hat doch wohl auch sonst Dreck am Stecken, gilt nicht. Denn sonst könnte man gleich argumentieren: Alle in einen Sack und draufhauen – der Richtige wird schon dabei sein. Doch so etwas geht nicht in einem demokratischen Land. Und selbstverständlich wird vor Gericht auch ein Unterschied zwischen Tätern gemacht, die tatsächlich gemordet haben und solchen, die bei dem Verbrechen zwar anwesend waren, die Tat aber nicht selbst ausgeführt haben.

Stefan Wisniewski, der nun als Haupttäter verdächtigt wird, wurde übrigens schon vor Jahren aus der Haft entlassen, ohne daß es seinerzeit zu solchen hysterischen, von der rechten Kampf-Presse angeschürten Protest-Äußerungen kam.

Gruß Ben