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26. January 2008, 13:23   #8
Boomer
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@Jupp11:

Zur rechtlichen Lage möchte ich noch anmerken, daß das Vorgehen der Komikertruppe aus Wiesbaden von vorne herein zum scheitern verurteilt war.

Eine Körperverletzung -Inhalt der Anzeige dieser Komikertruppe- setzt eine unmittelbare Verletzung voraus. Wenn mich meine geografischen Kenntnisse nicht ganz im Stich lassen sind Wiesbaden und Berlin ja nun nicht gerade Nachbarstädte. Und wie kann ein Mensch, der in Berlin raucht, einen Menschen, der in Wiebaden initiativ tätig ist, körperlich schädigen?

Allenfalls -doch das war nicht Inhalt der Anzeige- könnte eine von Helmut und Loki Schmidt begangene Ordnungswidrigkeit im Raum stehen bleiben. Meines Wissens ist eine Staatsanwaltschaft jedoch nicht verpflichtet, eine zur Ordnungswidrigkeit degradierte Straftat entsprechend weiter zu leiten und das wird sie meiner Meinung nach auch nicht tun.

Blieben da noch die Medien.....die eigentlichen Denunzianten.