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19. July 2001, 10:16   #1
Marie
 
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Einseitige Liebe

Kann man zusammenleben,auch wenn nur eine Hälfe der Partner den Anderen liebt?
Wenn man sich trotz der einseitigen Liebe sonst gut versteht und ansonsten auch alles andere harmonisch ist.
Oder sollte man als liebender das Handtuch schmeißen?
Hat der nicht liebende Partner dann das Recht auf einen Freifahrtsschein,fürs Fremdgehen?
Immerhin ist es doch auch eine "normale" Partnerschaft,wo man sich treu sein sollte.
Nur weil ich nicht liebe,aber mit meinem Partner zusammenlebe,gibt mir das noch lange nicht das Recht,fremd zu gehen.

Oder wie seht ihr das?

<FONT COLOR="FF0000"><FONT size="2">In diesem Sinne</FONT s></FONT c>

<FONT COLOR="AA00FF"><FONT size="3">Witch</FONT s></FONT c>

<center><FONT COLOR="0000ff"><FONT size="3">Zu lieben,ist gar nicht so schwer!</FONT s></FONT c></center>

<font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von choppershexe am 19. Juli 2001 editiert.]</font>