Thema: Stichtage
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29. March 2006, 08:20   #119
Jules
 
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29. März 1933: Die Erstaufführung von "Das Testament des Dr. Mabuse" wird verboten

Das Testament des Dr. Mabuse, gedreht 1933 von Fritz Lang, gilt als einer großen Klassiker des Weltkinos zwischen den zwei Weltkriegen. Der Film entstand zeitgleich in einer deutschen und französischen Fassung. Beide Versionen wurden von den Nationalsozialisten verboten.

Premiere: 12. Mai 1933 in Österreich und am 24. August 1951 in Deutschland.

Le testament du Docteur Mabuse, 1932 / 1933 Die französische Fassung des Dr. Mabuse wurde simultan mit der deutschen Version gedreht. Die technische Crew und ein Teil der Schauspieler wurden beibehalten. Das Szenario wurde von René Sti in das Französische übertragen. Laut Zensurkarte vom 29. März 1933 war der Film in Deutschland verboten. Eine Kopie wurde nach Frankreich geschmuggelt und dort von Lothar Wolff neu zusammengestellt. Ihr fehlen Teile der deutschen Version. 1943 schrieb Fritz Lang zu dieser Version ein spezielles Vorwort.

1962 wurde im Rahmen der Edgar-Wallace-inspirierten Dr. Mabuse Krimireihe ein "remake" dieses Films unter der Regie von Werner Klingler gedreht. Mabuse wurde diesmal von Wolfgang Preiss (aka Lupo Prezzo) gespielt, Baum (als Pohland) von Walter Rilla, Lohmann von Gert Fröbe, und in weiteren Rollen waren Senta Berger, Harald Juhnke und Helmut Schmid (Schauspieler) zu sehen.

Handlung
Der wahnsinnig gewordene Verbrecher Mabuse sitzt in der Nervenklinik Professor Baums und schreibt pausenlos Mord- und Terrorpläne nieder, die auf geheimnisvolle Weise von irgendwelchen Ganoven in die Tat umgesetzt werden. Die Polizei steht vor einem Rätsel, denn die begangenen Verbrechen sind absolut sinnlos, bringen niemanden etwas ein und sind Akte blindwütiger Zerstörungslust. Kent, ein Mitglied der Bande, informiert schließlich Kommissar Lohmann, daß Professor Baum von seinem prominenten Patienten geistig beherrscht wird. Plötzlich ist Mabuse gestorben - aber seine Pläne werden weiter ausgeführt. Als die Bande zum ultimaten Schlag ausholt, und eine chemische Fabrik in die Luft jagen will, kann die Polizei dies im letzten Augenblick verhindern. Lohmann folgt Baum in sein Sanatorium: Hier stellt sich heraus, daß Kent recht hatte. Der Superverbrecher Mabuse ist zwar tot, aber sein böser Geist lebt in Baum weiter, der nun seinerseits den Verstand verliert.

Kritik
Das Drehbuch war geschickt aufgebaut. Es zeigte, wie in einem Gleichnis, Hitlers Terrormethoden. Parolen und Glaubensartikel des heraufziehenden Dritten Reichs wurden Verbrechern in den Mund gelegt. Daher ließ Joseph Goebbels den Film am 30. Oktober 1933 verbieten. Nach der Emigration Langs hatte die Produktionsfirma versucht, den Film durch einige Schnitte und Nachaufnahmen zu entschärfen, fand jedoch bei den neuen Machthabern keine Gegenliebe. So konnte er zunächst nur in Österreich gezeigt werden

1943 wurde der Film in den USA uraufgeführt.

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