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22. March 2002, 16:31   #19
tschubbl
 
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Zur "Ersten Hilfe",zu der jeder verpflichtet ist,benötigt man keine Fahrerlaubnis,sondern Verbandsmaterial und Charakter.
Erste Hilfe ist auch der Anruf bei der Polizei unter Angabe seiner Personalien,dadurch kann man schon nicht wegen der "Unterlassenen Hilfeleistung" belangt werden.Es ist für jeden nachvollziehbar,daß eine Frau nicht gerne im Wald, alleine, anhält.Aber man kann durchaus zu seinem Handy greifen oder an der nächsten Telefonzelle,seinen Notruf absetzten.
Nur finde ich die Strafen,die man dafür bekommt,weil man jemanden im Straßengraben,durch unterlassene Hilfeleistung, hat verrecken lassen,zu gering.
tschubbl