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9. November 2005, 20:50   #3
tw_24
 
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Wenn der Künstler auch ein Buch geschrieben hat, dessen Urheberrechte der Freistaat Bayern hält, ist es jeden Euro wert, der für es gezahlt wird, denn mehr als das Motiv zählt doch der Name des Malers ...

MfG
tw_24