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5. August 2006, 01:00   #3
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Zitat:
Zitat von Bandwurm
Wichtig:
Es gibt kein Anrecht auf Freischaltung, oder im Falle einer nicht erfolgten Freischaltung ein Recht auf Begründung dieser Ablehnung.
Die Gruppenmitgliedschaft kann auch jederzeit vom Team ohne Angabe von Gründen wiederrufen werden.

Schön schwammig, stimmts?
stimmt, sogar sehr schwammig, jetzt verlangt noch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug der Schufa dann stimmt es richtig…..