Zitat:
Durch diese veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Umstände ist eine grundlegende Strukturreform des bestehenden Sozialhilferechts notwendig geworden. [..] Dies soll unter anderem durch konkrete Hilfevereinbarungen und stärkere Pauschalierungen von einmaligen Leistungen erfolgen.
Damit wird die Selbsthilfe und die Selbstverantwortung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verbessert und gestärkt. Dies gilt insbesondere auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Insgesamt werden künftig die finanziellen Leistungen im Sozialhilfebereich transparenter und bedarfsgerechter gestaltet.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt und wird nach so genannten Regelsätzen gewährt. [..] Dies führt zu mehr Selbstverantwortung und Selbständigkeit des Leistungsberechtigten. Bei Bedarf kann somit künftig ein Teil der monatlichen Leistungen für eine größere Anschaffung angespart werden.
Nicht mit in den Regelsatz einbezogen werden: [..]
* Weihnachtsbeihilfen
* Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
* Beiträge zu den Sozialversicherungen
* Bedarfe in Sonderfällen.
(http://archiv.bundesregierung.de/bpa...9259/multi.htm)
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Letzteres bedeutet, daß auch gar nicht
vorgesehen ist, daß
Leistungsbezieher für
Weihnachten etwas von den
Almosen ansparen, die ihnen gewährt werden, also tatsächlich
Weihnachten für sie per
Gesetz zumindest als ein
besonderes Fest - nicht nur Geschenke kosten Geld, sondern auch die eine oder andere
Dekoration - abgeschafft wurde, denn könnten sie dafür etwas ansparen, zweckentfremdeten oder
mißbrauchten sie sogar
Leistungen, was ein früherer
"Superminister", der noch immer Mitglied der
SPD ist, bekanntlich als
"parasitäres Verhalten" zu brandmarken wußte ...
MfG
tw_24