Stimmt, das Gericht hat richtig geurteilt. Die Gerichtssprecherin
Katrin-Elena Schönberg des zuständigen Berliner Kammergerichts sprach nämlich später, dass ein klares oberflächliches Interesse der Öffentlichkeit erkennbar sei und das deswegen der Ort der Veranstaltung genannt werden dürfe. Allerdings, und auch das ist richtig, sei dagegen kein vergleichbares öffentliches Interesse an weiteren Details ersichtlich. Eine Privatsphäre hat auch eine Prominenz wie Günter Jauch und er hat das Recht darauf, davon Gebrauch zu machen und es schmierigen Medien wie der Bildzeitung zu verbieten, über seine Hochzeit Bericht zu erstatten.
Es war nämlich die
Zeitung, bekannt von Katarina Blum und Günter Wallraff, die in den letzten Wochen und Monaten eine Kamagne fuhr, Jauch einzuschüchtern und von dem gerichtlichen Verbot über die Berichterstattung zu seiner Hochzeit abzulassen. Da Jauch dies aber nicht tat, versuchte die Bild natürlich mit den gewohnten unprofessionellen und unlauteren Mitteln, Meldungen zu bringen, die der
Meinung der Bildredaktion entsprachen.
Und da ich auch nicht wirklich Interesse an Günter Jauchs Hochzeit habe, das Argument mit der Privatsphäre aber wichtiger finde als das mit der Pressefreiheit, finde ich die ganze Sache nicht schlimm.
Da er mit der Fußball-WM nicht wirklich ins Rampenlicht treten konnte, mit "Wer wird Millionär?" seit Jahren jede Woche das gleiche machen muss und mit Stern-TV nichts weiter als ein Klatschmagazin moderiert, das auch noch den Anspruch hat,
intellektuell zu sein, gönne ich ihm auch die Nachfolge auf den Stuhl von Sabine Christiansen. Ich bin gespannt, ob er sich darauf bewähren kann, erwarte aber eher, dass er dadurch ein paar Kritiker mehr finden könnte.
Ciao,
Maggi