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14. May 2001, 13:43   #2
Loddarnewyork
 
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Beiträge: 2.676

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Na dann wollen wir Dir mal helfen und zwar auf die Sprünge.

Lohnersatzleistungen habe gewisse Voraussetzungen, die man erfüllen muß und diese sind:
Arbeitslos sein, sich arbeitslos gemeldet haben, einen Antrag gestellt haben (kann auch formlos sein), die Voraussetzungen nach
§134 Abs.1 Ziff.4 erfüllen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Letzteres erfüllst Du mit Deiner Aussage, aber für die kurze Zeit nicht arbeiten zu wollen, nicht.

Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor einer Leistungsgewährung.

Anders ausgedrückt: Wer zu klug sein will, stellt sich meist etwas "dummbaddelig" an, wie Du in diesem Falle

Natürlich sagt man denen nicht, daß man ja im Juli....Freundin und bis Sept.....wichtigeres zu tun hat.

Da es sich bei Dir in erster Linie ums Kindergeld dreht, bin ich sicher, daß eine Bestätigung der Arbeitslosmeldung in Verbindung mit der Steuerkarte ausreicht. </FONT f></FONT c>

<center><IMG SRC="http://people.freenet.de/Mesupolami/line1.gif" border=0>

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="Deepskyblue">Deine Werbung? Hier?
Klar, warum nicht.
Nichts ist Toyota.</center></FONT f></FONT c>