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27. February 2008, 18:01   #7
jupp11
 
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Beiträge: 4.013
...wenn Gefahr im Verzuge ist....

dann werden keine Grundrechte ausgehebelt, sondern geschützt.

Es gibt kein Grundrecht, darauf, in seiner Wohnung seine Frau zu Tode prügeln zu können, nur weil die Polizei die Tür in so einem Fall nicht aufbrechen darf.

Fakt ist, Karlsruhe hat ein wirklich sensationelles Urteil auf der Höhe der Zeit verabschiedet und Schäuble und seine Pläne zurechtgestutzt auf ein vertretbares Maß.
Zitat:
Ein kleines Ja - und ein riesiges Nein: Die Verfassungsrichter haben Innenminister Schäuble enge Grenzen für die Online-Durchsuchung von Computern gesetzt. Damit hat sein geplantes Gesetz nur noch begrenzt Sinn.

Quelle
Ich finde, das ist Grund genug zur Freude.

tschao

jupp11