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31. January 2004, 13:34   #10
Boomer
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Richtig, GlüWü. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision beantragt, doch ob dieser Antrag nicht ein Schuß in den Ofen wird bleibt abzuwarten.

In keinem Gesetz Deutschlands wird Kannibalismus erwähnt und auf Tötung auf Verlangen stehen 5 Jahre.

Es könnte daher durchaus sein, daß der "Täter" in der Revisionsverhandlung besser wegkommt.