*g* für sowas haben wir im Mietvetrag stehen, dass der Mieter bei Renovierungsarbeiten keinen Anspruch auf Mietminderung oder Sonstiges hat.
Aber 6 Wochen für so einen Killebitz? Das würde mir auch zu Denken geben.
Mietvertrag durchgelesen? Mündliche Absprachen gehen dabei leer aus.
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