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12. October 2004, 23:19   #4
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
*g* für sowas haben wir im Mietvetrag stehen, dass der Mieter bei Renovierungsarbeiten keinen Anspruch auf Mietminderung oder Sonstiges hat.

Aber 6 Wochen für so einen Killebitz? Das würde mir auch zu Denken geben.

Mietvertrag durchgelesen? Mündliche Absprachen gehen dabei leer aus.