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11. May 2006, 15:19   #27
Glühwürmchen
 
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Beiträge: 4.319
*guckguck* Süßerle
Es geht doch nicht um normal oder krank, sondern um die Strafzumessung.
Mord, oder nicht Mord?
"Besondere Schwere der Tat" = Lebenslänglich, oder erneute Beurteilung nach 15 Jahren.

Grausam ist der, der anderen Leid antut. Hat er nicht!
Krankhaft? Jo, würde ich auch so definieren.
Aber dann kommt entweder die anschließende, oder sofortige Einweisung ans Licht und nicht Lebenslänglich nach StBG

Ist es wirklich krank, wenn sich sogar zu diesem Topf ein Deckel findet?
Ist man schon krank, wenn einen die Vorstellung erregt, oder erst dann, wenn man sie in die Tat umsetzen darf.
Ist er so krank, dass er es wieder braucht?
Oder war ihm diese einmalige Befriedigung ausreichend?

Wie würdest Du urteilen?