Thema: Stichtage
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30. May 2006, 08:03   #181
Jules
 
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30. Mai 1431: Jeanne d'Arc wird verbrannt

Johanna von Orléans (franz.: Jeanne d’Arc, engl.: Joan of Arc), auch die Heilige Johanna, Die Jungfrau von Orléans bzw. geschichtlich korrekter Jehanne d’Arc, Jehann Tarc, Jehanne la Pucelle, (* 6. Januar 1412 in Domrémy-la-Pucelle, Lothringen; † 30. Mai 1431 in Rouen) ist eine französische Nationalheldin und Heilige der Katholischen Kirche.

Während des Hundertjährigen Krieges führte sie die Franzosen gegen die Engländer. Nach einem Verrat wurde sie von den Burgundern gefangen genommen und an die mit ihnen verbündeten Engländer verkauft. Ein Kirchenprozess sollte sie diskreditieren. Unter dem Vorsitz des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchon, wurde sie wegen einiger Verstöße gegen die Gesetze der Kirche verurteilt und auf dem Marktplatz von Rouen auf einem Scheiterhaufen verbrannt. 1456 wurde die Ehre Jeanne d’Arcs in derselben Stadt durch einen Revisionsprozess wiederhergestellt.

Leben
Jeanne d’Arc wurde am 6. Januar 1412 in Domrémy als Tochter einer wohlhabenden Bauernfamilie (Jacques d’Arc und Isabelle Romée) während der zweiten Hälfte des Hundertjährigen Krieges zwischen Frankreich und England geboren. Im Hundertjährigen Krieg versuchte England, aufgrund erbrechtlicher Zusammenhänge seine Ansprüche auf den Französischen Thron durchzusetzen. König Karl VI. hatte seinen Sohn Karl VII., den „Dauphin“, enterbt und den Thron den Engländern zugesagt. Englische Truppen hatten den Norden des Landes bis zur Loire besetzt. Orléans, ein Schlüssel zur Überquerung des Flusses, war von John von Bedford eingekesselt.

Mit 13 Jahren hatte Jeanne d’Arc laut Gerichtsprotokoll ihre ersten Visionen. Damals soll ihr die Heilige Katharina erschienen sein, später kamen der Erzengel Michael und die Heilige Margareta hinzu. Von ihnen glaubte sie den Befehl erhalten zu haben, Frankreich von den Engländern zu befreien und den „Dauphin“ zum Thron zu führen. Die Erscheinungen wiederholten sich, und Ende 1428 verließ sie ihr Elternhaus.

Nach etlichen Anläufen erhielt sie vom Stadtkommandanten der Festung Vaucouleurs, Robert de Baudricourt, am 19. Februar 1429 eine Eskorte, die sie zu Karl VII. nach Chinon begleiten sollte, das sie am 1. März 1429 nach beschwerlicher Reise erreichte. Sie wurde vom Dauphin empfangen. Sie überzeugte ihn, dass sie im Namen des Himmels gekommen sei, um Frankreich aus der misslichen Lage zu retten, und sicherte ihm zu, dass er in Reims zum König von Frankreich gekrönt würde. Niemand weiß genau wie Jeanne den Dauphin überzeugte, es ist nur bekannt dass sie sich alleine mit ihm in ein Zimmer zurückzog und ihm angeblich eine ihrer göttlichen Erscheinungen zeigte.

In Poitiers ließ er sie drei Wochen lang von Geistlichen und hochgestellten Persönlichkeiten auf ihre Glaubwürdigkeit prüfen und natürlich ihre Jungfräulichkeit untersuchen. Der Kronrat beschloss, ihr eine Rüstung anfertigen zu lassen, und stellte ihr eine kleine militärische Einheit zur Seite. Ihr erster Auftrag war es, einen Proviantzug nach Orléans durchzubringen. Am 29. April kam ihr Zug in der eingeschlossenen Stadt an. Die Truppen in Orléans wurden von dem Erfolg motiviert und ließen sich überzeugen, einen Ausfall zu wagen. Am 7. Mai ritt Jeanne d’Arc vorneweg. Von einem Pfeil getroffen und vom Pferd geworfen blieb sie dennoch auf dem Feld. Das beeindruckte ihre Mitkämpfer und steigerte die Kampfbereitschaft des Heeres. Einen Tag später zogen die Engländer von der aussichtslos gewordenen Stellung ab. Im Juni 1429 waren die letzten Engländer unter der Mitwirkung Jeanne d’Arcs aus den Burgen südlich der Loire vertrieben worden.

Am 17. Juli 1429 konnte der Dauphin wie von Jeanne d’Arc prophezeit in der Kathedrale von Reims als Karl VII. gekrönt werden; Jeanne nahm, mit der Siegesfahne neben dem Altar stehend, an der Feier teil. Der Ruhm Jeanne d’Arcs war nun auf dem Höhepunkt. Ihr Vater erhielt vom König als Zeichen der Dankbarkeit die Steuerfreiheit. Die königlichen Ratgeber unterminierten den Einfluss Jeanne d’Arcs. Immer wieder bat sie den König, nach Paris vorstoßen zu dürfen – erst nach etlichen strategischen Fehlentscheidungen gab er im September 1429 ihrem Drängen nach. Der Versuch am 8. September 1429 misslang jedoch, und Karl VII. wendete sich von ihr ab. Er wollte nun lieber Frieden schließen, entließ Teile der Armee und versagte ihr die Unterstützung in ihrem Bemühen, die Engländer restlos vom Festland zu vertreiben; die von Jeanne d’Arc dennoch betriebene Befreiung von Paris blieb erfolglos, sie selbst wurde verwundet.

Nach einem Verrat nahmen burgundische Soldaten sie am 23. Mai 1430 gefangen und verkauften sie nach zwei Fluchtversuchen für 10.000 Franken an die Engländer. Diese übergaben Jeanne an die Katholische Gerichtsbarkeit in Rouen, wo sie „wegen ihres Aberglaubens, ihrer Irrlehren und anderer Verbrechen gegen die göttliche Majestät“ von der Inquisition gerichtet wurde. Drei Monate dauerte der Prozess unter dem Vorsitz des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchon, den Jeanne gegen die dialektisch und rhetorisch geschulten Kleriker ohne Beistand führte. (Beispiel: Auf die Fangfrage: „Johanna, seid Ihr gewiß, im Stande der Gnade zu sein?“ antwortet sie „Wenn ich es nicht bin, möge mich Gott dahin bringen, wenn ich es bin, möge mich Gott darin erhalten!“. Hätte sie behauptet im Stande der Gnade zu sein, wäre ihr das als ketzerische Anmaßung ausgelegt worden, hätte sie es geleugnet, so hätte sie ihre Schuld zugegeben.)

Obgleich sie eine ihrem niederen Stand untypisch gute Rhetorik besaß, befand man sie am 19. Mai 1431 in zwölf von 67 Anklagepunkten für schuldig. Die ursprünglichen Anklagepunkte beschuldigten sie unter anderem des Feenzaubers, des Gebrauchs der Alraunenwurzel, der Häresie, der Dämonenanbetung (abgeleitet von den von ihr geschilderten körperlichen Heiligenerscheinungen vor denen sie niederkniete) und des Mordes (da Jeanne nicht als Soldat anerkannt wurde, waren alle Männer, die sie in Schlachten besiegte, als Mordopfer zu betrachten). Gefährlich wurden Jeannes gerichtliche Aussagen zudem, weil sie sich dem Urteil der Kirche zunächst nicht unterwerfen, sondern nur ein direkt von Gott stammendes Urteil anerkennen wollte. Daraus leitete sich eine schismatische Gefahr für die katholische Kirche ab. Als man ihr nach der Urteilverlesung eröffnete, der Scheiterhaufen erwarte sie, wenn sie ihren Irrglauben nicht einräume, schwor Jeanne ihren Überzeugungen plötzlich ab. Vermutlich geschah dies aber aus spontaner Furcht vor dem Feuertod, wie sie auch in ihrem späteren Widerruf des Geständnisses selbst erklärte. Am 24. Mai wurde auf dem Friedhof von St-Ouen die Exkommunizierung Jeanne d'Arcs vollzogen, die sich in einem öffentlichen Geständnis in allen Anklagepunkten für schuldig befand. Nach ihrem Abschwören verurteilte man sie als Ketzerin zur lebenslangen Haft, was unter normalen Umständen bedeutete, dass die Schuldige nun in ein kirchliches Gefängnis überstellt werden musste. Aus politischen Gründen war dieses Urteil für die Anhänger des englischen Königshauses unbefriedigend – war der Prozess doch in Gang gebracht worden, um die Feindin Heinrich VI. zu beseitigen und den Dauphin beim geistlichen und weltlichen Adel als Befürworter einer Ketzerin zu denunzieren und schließlich politisch zu entmachten. Zudem bestand die Gefahr, dass die Dauphinisten sie aus einem kirchlichen Gefängnis in Frankreich befreien könnten, um einen erneuten Schlag gegen die englischen Truppen anzuführen.

Der einzige Ausweg bestand darin, Jeanne d'Arc erneut einen Prozess zu machen, der sie als unbelehrbare Ketzerin ausweisen musste. So wurde ihr nachgewiesen, dass sie in ihrer Gefängniszelle die Männerkleidung erneut angelegt hatte – sie selbst machte widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen: der bekannteste Grund war die Behauptung, es sei ein englischer Lord zu ihr gekommen, um sie zu vergewaltigen, den sie allerdings abwehren konnte. Zum Schutz ihrer Tugend habe sie die Männerkleidung wieder angelegt. Unklar blieb allerdings bis heute, wie Jeanne in ihrer Gefängniszelle in Besitz dieser Kleidung kam. Neben der Kleiderfrage widerrief sie das Geständnis, das sie wenige Tage zuvor auf dem Friedhof bekundet hatte.

Ihr wurde vier Tage später erneut der Prozess gemacht und das endgültige Urteil gefällt: Verbrennung als „notorisch rückfällige Ketzerin“ auf einem Scheiterhaufen auf dem Marktplatz von Rouen. Am nächsten Morgen, dem 30. Mai 1431 wurde sie verbrannt und ihre Asche im Fluss (Seine) verstreut, um dem französischen Volk keine Möglichkeiten zu geben, mit ihren Überresten Reliquienkult zu betreiben und somit einer Märtyrerlegende Einhalt zu bieten. Berichte von Augenzeugen der Hinrichtung Jeanne d´Arcs erzählen davon, man sah ihre Seele gen Himmel aufsteigen, und vor ihrem Ende schrie sie immer wieder durch die Flammen den Namen Jesu.

Zitate
„Von der Liebe oder dem Hass, den Gott für die Engländer empfindet, weiß ich nichts, aber ich weiß, dass sie aus Frankreich geworfen werden, außer denjenigen, die hier sterben.“
„Ich schwöre, die Wahrheit zu sagen auf Fragen nach meiner Herkunft und nach allem, was ich tat, seit ich nach Frankreich kam. Was aber meine göttlichen Offenbarungen angeht, so habe ich darüber nie gesprochen, noch sie irgend jemandem außer Karl, meinem König, anvertraut. Und wollt Ihr mir den Kopf abschlagen, so würde ich nicht davon reden können, denn meine Stimmen haben es mir untersagt.“ (Jeanne d’Arc bei ihrem Prozess am 15. März 1431)
"Hütet Eure Zungen, Ihr die Ihr Euch meine Richter nennt, denn eines Tages werdet Ihr gerichtet. Doch Eure Strafe wird die meine übertreffen."
„Meine Worte und Werke habe ich auf Gottes Geheiß vollbracht. Ich lege sie niemandem zur last: weder dem König noch einen anderen; und wenn daran etwas Falsch ist, so fällt es auf niemand anderen zurück.“ (Jeanne d’Arc bei ihrem Prozess am 24. Mai 1431)

Nachleben
Ihre Mutter bemüht sich darum, den Prozess neu aufzurollen. 24 Jahre später, am 7. November 1455 eröffnete Karl VII. vor dem Hintergrund veränderter politischen Verhältnisse in der Kathedrale Notre-Dame in Paris einen Rehabilitationsprozess. Am 7. Juli 1456 wurde das Urteil verkündet: Die vollständige Rehabilitierung - allerdings ohne diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die ihren Tod verursacht hatten. Der Vatikan hielt sich in der Frage um Schuld und Unschuld Jeanne d’Arcs Jahrhunderte lang zurück. Erst 1909 wurde Jeanne d’Arc durch Pius X. selig und am 16. Mai 1920 durch Benedikt XV. heilig gesprochen.

Jeanne wurde zum Stoff von Romanen, Theaterstücken und Gesängen, die teilweise in die Weltliteratur eingingen. Jeanne nannte sich selbst „la Pucelle“ („die Jungfrau“). Ihr Heimatort nennt sich heute danach Domrémy-la-Pucelle. Ihr Geburtshaus ist erhalten, daneben ist ihr ein Museum gewidmet. An ihrer Hinrichtungsstätte in Rouen steht heute ein Denkmal, daneben eine 1979 eingeweihte und nach ihr benannte Kirche.

Möglicherweise stand Jeanne als Beschützerin des Königs Patin dafür, im Schach die Dame als stärkste Figur einzuführen.

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