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2. June 2002, 20:06   #1
ayla
 
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Namensänderung des Kindes

Neuer Name nach Scheidung
Nach einer Scheidung darf der Name des Kindes nur geändert werden, wenn dies für sein Wohl notwendig ist.
Eine dem Kindeswohl lediglich "förderliche" Namensänderung reicht nach einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken nicht aus. Vielmehr muss das Familiengericht die Erforderlichkeit des neuen Namens positiv feststellen.

Das Gericht hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau/Pfalz auf. Nach Auffassung der Richter muss das Gericht sehr sorgfältig ermitteln, wie das Verhältnis der Kinder zum jeweiligen Stiefelternteil, aber auch zum leiblichen Elternteil, ist. Dabei könnte auch eine persönliche Anhörung aller Betroffenen erforderlich sein.





Wie würdet Ihr reagieren?

Würdet Ihr einer gewünschten Namensänderung der Kinder zustimmen, diese vielleicht sogar befürworten, in Betracht ziehen oder generell ablehnen?