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13. September 2003, 21:03   #7
nightmoves
 
Benutzerbild von nightmoves
 
Registriert seit: May 2003
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n´abend,

erstmal Mitleid zu Brötchen rüberpußte. Das einzig gute scheint zu sein, dass der Verursacher bekannt ist.

Und mal mit einigen Halbwahrheiten aufräume.

1. Max. Ersatz bei Totalschaden ist immer Wiederbeschaffungs- (also Zeitwert) abzgl. Restwert. Sofern repariert wird, sind die gegnerischen Versicherer i. d. R. bereit, bis 30 % über Zeitwert zu gehen.

2. Sofern nicht repariert wird, wird die MWSt nicht mehr mitreguliert.

3. Aufwandsentschädigung ca. 30 EUR steht dir ohne Nachweis zu. Sofern höher, muss die Höhe belegt werden.

4. Wenn Du nicht sicher bist, kannst Du den Schaden über einen Anwalt Deiner Wahl abwickeln lassen. Adresse in den Gelben Seiten oder unter Tel. 01805/181805 (Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins) Kosten muss der gegnerische Versicherer übernehmen.

5. Autos werden nicht eingezogen. Sobald Du beabsichtigst, das Auto zum Restwert zu veräußern, schick ein Fax mit ca. Wortlaut an Versicherer "Beabsichtige, Fahrzeug in drei Tagen zu veräußern, bitte Info, falls diesem etwas entgegensteht". Oder telefonisch vorab klären. Der Versicherer wird vielleicht versuchern, das Fzg. über die Restwertbörse zu einem höherem Wert zu veräußern, als im Gutachten festgestellt (was auch häufig gelingt)

6. Tritt dem Gutachter auf die Füße. Donnerstag ist für ein PKW Gutachten eindeutig zu lange. Er soll zumindest Anfg. der Woche telefonisch die Zahlen bekannt geben.

7. Leihwagen
Kosten werden nur für die Dauer, die im Gutachten festgelegt ist, übernommen, bei Totalschaden also marktübliche Wiederbeschaffungsdauer! Bei gängigen Fahrzeugen sind das selten mehr als 3 - 4 Werktage.

weitere fragen kannst gern an mich richten.
btw Glühwürmchen, das ist nicht zufälig ein Ur-Quaddro, der in Deiner Garage steht???? *leiseInteresseanmeld*