Einzelnen Beitrag anzeigen
21. December 2005, 18:13   #8
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... kommt es im neuen Prozeß zu einer Verurteilung der Absahner, was diesmal sehr wahrscheinlich ist, könnten Ackermann & Co. theoretisch eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren drohen.

Soeben ist ein Interview mit Bernd Schünemann erschienen, der an der Uni München Strafrecht und Rechtsphilosophie lehrt. Für ihn ist die BGH-Entscheidung eine Genugtuung, weil das Urteil "an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt". Weitere Auszüge:

Zitat:
Der BGH hat sich nicht auf Formelkompromisse oder wachsweiche Formulierungen zurückgezogen. (...) Der BGH hat bewiesen, dass es in Deutschland noch möglich ist, in dieser Frage das Recht zur Geltung zu bringen. In den letzten Jahren haben viele versucht, den Tatbestand der Untreue madig zu machen. Auf diesem Terrain wurde reichlich Pulverdampf verschossen, es ist sehr unübersichtlich geworden. Ich meine: Wenn dieser Tatbestand richtig gehandhabt wird, ist er überzeugend und völlig unentbehrlich.

(....)

Aus meiner Sicht war der Fall nie so kompliziert, wie er gemacht wurde: Es gab einen Sachverhalt der Selbstbedienung - und der wurde von einem Aufsichtsratspräsidium gedeckt, das seine Pflicht nicht wahrnahm. Es ist erfreulich, dass auch der BGH das so sieht. Man muss auch mal klare Worte finden. (...) In der Diskussion wurde immer so getan, als gebe es Grauzonen. Der BGH sagt: Nein, die gibt es nicht. Verträge, die man mit dem Vorstand hat, sind einzuhalten. Nachträglich kann man ihm nicht mehr zahlen als vereinbart war.

(...)

Eine Verteidigung, die auf Freispruch setzt, wird es juristisch sehr schwer haben. Es wird zwar völlig neu verhandelt. Aber die Rechtsauffassung des BGH ist bindend. Und alle zentralen Argumente der Verteidigung sind vom Tisch gefegt worden.

Die Anklage wegen Untreue im besonders schweren Fall steht im Raum. Darauf steht als primäre Bestrafung Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren. Ich glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft nun überhaupt noch in Erwägung zieht, das Verfahren gegen eine Buße einzustellen. Das hätte nur passieren können, wenn der BGH gesagt hätte, dass es eine Grauzone gibt und es nahe liege, dass die Beteiligten in einem Verbotsirrtum gehandelt haben und man dies prüfen müsse.

Aber nach diesen klaren Worten heute kann es keinen "faulen Frieden" mehr geben.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,391689,00.html
Gruß Ben