Thema: Stichtage
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26. October 2006, 08:29   #331
Jules
 
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26. Oktober 1929: Das dann 53 Jahre andauernde Zündwarenmonopol wird begründet

Das Zündwarenmonopol in Deutschland geht zurück auf das 1930 durch den Reichstag erlassene Zündwarenmonopolgesetz. Zündhölzer waren nur von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft erhältlich (Welthölzer) und die Produktionskontingente und Marktanteile waren staatlich geregelt. Erst 1983 wurde das Zündwarenmonopol in der BRD aufgehoben, in der DDR wurden bis 1989 zentral in Riesa Streichhölzer hergestellt.

Zündhölzer und Ivar Kreuger
Der schwedische Industrielle Ivar Kreuger, der das Zündwarenmonopol in Deutschland angestoßen hat, begann 1908 mit einer Baufirma eine steile wirtschaftliche Karriere. 1913 strukturierte er das inzwischen aufgebaute Firmenkonglomerat um und bildete die Svenska Tändsticks AB (STAB), deren Schwerpunkt auf der Nutzung des schwedischen Holzreichtums und der Produktion von Zündhölzern lag.

Sehr erfolgreich expandierte Kreuger auf immer neuen nationalen Märkten, indem er mit Dumpingpreisen die Konkurrenz so lange schwächte, bis er den Markt kontrollierte.

Auf diese Weise wuchs die 1917 in Swedish Match umbenannte Firma zu einer Holding an, der in den 30er Jahren rund 150 Tochterfirmen angehörten und die in 33 Ländern den Zündholzmarkt und etwa 60% der Weltproduktion kontrollierte. Daneben gehörten Kreuger eine Vielzahl an Berg- und Verhüttungswerken, ein großer Teil der schwedischen Papierindustrie mitsamt den dazugehörigen Wäldern und auch die Telefonfirma Ericsson.

Hintergrund
Auch in Deutschland war Kreuger mit seiner Strategie sehr erfolgreich und angesichts der steigenden Zahl russischer Billigzündhölzer versuchte er nun, sein Monopol durch staatliche Garantien abzusichern. Geschwächt durch die Weltwirtschaftskrise und die Reparationszahlungen aufgrund des verlorenen Ersten Weltkrieges war die deutsche Reichsregierung an einer Staatsanleihe interessiert, wie sie Kreuger an insgesamt 17 Staaten vergeben hatte. Die Reichsregierung einigte sich mit Kreuger schließlich auf die Zahlung einer Anleihe in Höhe von 500 Millionen Reichsmark. Als Gegenleistung für diesen langfristigen und zinsgünstigen Kredit sicherte ihm die Weimarer Republik ein staatliches Monopol auf Zündwaren zu und garantierte ihm einen Anteil von etwa 65 % am Zündholzmarkt. In einem Abkommen vom 26. Oktober 1929 zwischen der Svenska Tändsticks Aktiebolaget und dem Deutschen Reich wurden die Rahmenbedingungen des Monopols vereinbart und sollten später per Gesetz verabschiedet werden.

Zündwarenmonopolgesetz
Am 29. Januar 1930 wurde das Zündwarenmonopolgesetz durch den Reichstag erlassen und seitdem waren im Deutschen Reich nur noch Streichhölzer der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft erhältlich. Den deutschen Herstellern wurden Produktionskontingente zugeteilt, Exporte oder die Neugründung von Firmen waren nicht erlaubt. Das Monopol hatte eine vorgesehene Laufzeit von 53 Jahren und sollte bis 1983 gelten.

Da sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sah, übernahm sie nach dem Zweiten Weltkrieg auch die finanziellen Verpflichtungen der Reichsanleihe und das Zündwarenmonopol. Die Anleihe lief wie vereinbart über 53 Jahre, wurde komplett zurückgezahlt und auch das Zündwarenmonopol wurde erst zum 15. Januar 1983 nach 53 Jahren aufgehoben. Bis dahin konnte man in Westdeutschland nur die Streichhölzer der staatlichen Monopolgesellschaft kaufen, die unter den Namen Welthölzer und Haushaltsware angeboten wurden.

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