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7. February 2006, 17:32   #2
Maggi
 
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Wenn es mit dem Einverständnis beider Seiten geschieht, wobei natürlich Voraussetzung dafür ist, dass die Meinung beider Seiten über es nicht während es geschieht, wechselt, kann man nicht von einer Vergewaltigung sprechen. Dann könnte man nicht einmal feststellen, wer hier wen vergewaltigt.

Krank finde ich es von einem 15-Jährigen, dass er sich an 12-jährigen Mädchen vergreift. Wenn der schon mit 15 so anfängt, will ich gar nicht erst wissen, was der sich später krallt ... aber, wie sagt man so höbsch, den Tatbestand der Vergewaltigung wäre meiner Meinung nach nicht erfüllt.

Wenn nicht Sätze wie folgender im Artikel auftauchen würden:
Zitat:
Zitat von Hamburger Abendblatt
Judith zieht sich im Badezimmer den Pyjama an, legt sich ins Bett. Dann passiert es. Der 15jährige will mehr als nur Seite an Seite liegen. Er will Judith. Anfangs wehrt sie sich. Aber sie hat keine Chance. Er ist stärker als die zarte Judith. Erzwingt den Beischlaf. Alles ist schnell vorüber.
Da das nicht so unbedingt nach dem Einverständnis beider Seiten aussieht, finde ich die Bezeichnung der Tat als "Vergewaltigung" OK. Und Berechtigt.

Ciao,
Maggi