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13. March 2008, 19:54   #1
jupp11
 
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Inzest-Urteil 'Patrick S.' - Licht und Schatten beim Bundesverfassungsgericht

Zitat:
Alles darf ich mit meiner erwachsenen Schwester machen: Schmusen und Petting, bis der Arzt kommt, wir dürfen Oralverkehr haben, ohne dass sich der Staat in unser Privatleben mischt, natürlich auch anal, wenn uns danach ist - selbst Kinder dürften wir per künstlicher Befruchtung miteinander haben. Nur den klassischen Beischlaf, egal ob mit oder ohne Kondom, verbietet uns das Strafgesetzbuch. Dafür droht leiblichen Geschwistern nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvR 392/07) auch in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Quelle
Dem Artikel ist aus meiner Sicht kaum etwas hinzuzufügen, ausser vielleicht, dass sich mein Bundesverfassungsgericht-FAN-Sein ausdrücklich NICHT auf den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erstreckt.

Zeigte der 1. Senat des BVG's doch in letzter Zeit, dass es möglich ist, den Gesetzgeber mit Augenmaß und realitätsnah in seinem Überwachungswahn zu dämpfen, kommt der 2. Senat nun mit einer mittelalterlichen Rechtsprechung daher, die absolut nichts mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu tun hat, sondern sich auf ein Moralempfinden stützt, dass mehr als fraglich ist.

Nein, ich war nie in Gefahr meinen Schwestern oder anderen Verwandten näher zu kommen. Und dennoch rührt mich diese Geschichte irgendwie. Ich halte es für unfair, jemandem, der nicht das intellektuelle Rüstzeug zum Lügen hat für mehrere Jahre ins Gefängnis zu schicken und damit dieser, sicher sehr sonderbaren, Familie auch die letze Chance zu verbauen.

Zitat:
Sie hätten zum Beispiel nur sagen müssen, es wäre im Frankreichurlaub passiert, in Spanien, der Türkei oder etlichen anderen Staaten, in denen Inzest längst nicht mehr unter Strafe steht.

Quelle s.o.
Auch wenn es mich eigentlich nicht betrifft, das Urteil macht mich betroffen.

Schade

tschao

jupp11