Einzelnen Beitrag anzeigen
17. March 2008, 13:00   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
Benutzerbild von Sacki
 
Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Avatare in Foren: Abmahnung droht !

Das Internet verkommt offensichtlich immer mehr zu einer äußerst lukrativen Einnahmequelle für Rechtsanwälte.
Es scheint, wer als Rechtsanwalt wenig Ahnung hat und daher auch kaum Kohle verdient, der macht sich im Internet auf die Suche nach Abmahnmöglichkeiten.
Und das Rechtssystem in Deutschland legitimiert diese miese Abzockerei auch noch.

Quelle:
NETZEITUNG INTERNET: Oliver Kahn kann teuer werden

Zitat:
Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.

Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».
Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.
Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.Ein Auskunftsanspruch besteht allerdings nicht, so Kremer, Betreiber müssen Anwälten gegenüber keine Einzelheiten über ihre Kunden offenlegen.



Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind. Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt.
Es ist einfach nur zum Kotzen...

Mir persönlich soll es egal sein, weil ich ein "real-Foto" von mir benutze. Kann aber sein, daß auf dieser Welt irgendein Wichser rummrennt, der genauso dämlich wie ich aussieht und einen "fähigen" Anwalt findet, der mich oder Bandwurm abmahnt.
Daher werde ich demnächst mein Avatar entfernen und wenn es so weiter geht in diesem Land, wahrscheinlich auch den Nick Sacki sterben lassen.
Kann ja sein, daß es in Timbuktu eine Fabrik für Säcke gibt, die sich "Sacki" nennt. Und weil sich Säcke momentan schlecht verkaufen, macht mahn eben Kohle durch Abmahnungen.

Fest steht nur, irgendwann steige ich aus der Boarderei aus. Das macht echt keinen Spaß mehr.