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29. February 2008, 11:21   #13
Sacki
Dummschwätzer
 
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Beiträge: 3.365
Zitat:
Zitat von Franko Beitrag anzeigen
@Sacki:
Bitte! Ein Polizeibeamter darf keine Durchsuchung anordnen. Er darf, wenn Gefahr im Verzug ist -und auch nur dann- auch ohne richterlichen Beschluß oder ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft in eine Wohnung eindringen. Im Rahmen von Ermittlungen darf er es ohne Beschluß oder Anordnung nicht.
Genau das habe ich doch auch geschrieben...
Zitat:
Jeder Polizeibeamter, der Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist (Und das sind sie fast alle), kann selbst zur Nachtzeit die Durchsuchung einer Wohnung anordnen und durchführen, wenn "Gefahr im Verzuge" vorliegt.
Und dazu gehören nicht nur die Gefahrensituationen, wie sie z.B. Jupp beschreibt oder gar der übergesetzliche Notstand (Bei dem darfst sogar Du in eine Wohnung eindringen ) sondern auch die Verdunkelungsgefahr bei Straftaten.

Und wenn wir jetzt auf keinen Nenner kommen und uns juristische Klausulierungen hin- u- herspielen, dann muß halt die Trullertante mal ran und Klarheit schaffen.

Trulli, los - mach uns mal schlau (Oder zumindest mich, wenn der Franko richtig liegt.