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17. July 2002, 14:52   #2
tw_24
 
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Damit sich niemand über das "last edited by tw_24" wundert: Ich wollte nachträglich eine Umfrage in den Thread einbauen, das war aber nicht möglich :-(.

Nun zum Thema - ich halte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für korrekt. Mehmet, der in Deutschland das Licht der Welt erblickte, hat sich in der Türkei anscheinend ja bewehrt, also keine Straftaten begangen - er ist also, so scheint es jedenfalls, "resozialisiert".

Davon abgesehen empfinde ich es auch als ziemlich seltsam, wenn man Kinder einfach mal so ins Ausland abschiebt und sie von ihren Eltern trennt - ich denke, daß auch für den "Fall Mehmet" das deutsche Jugendstrafrecht hätte zur Anwendung kommen müssen. Die bayerische Lösung war Unfug.

MfG
tw_24