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17. July 2002, 15:41   #5
tschubbl
 
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Ich bin mir sicher,daß hier vorallem die Eltern versagten,von denen man kein einziges Mal etwa gehört hatte,daß sie die Taten mißbilligen,sondern nur gegen die Abschiebung klagten,die für den Wiederholungsfall angekündigt wurde.Ich kann hier nicht mehr oder weniger dazu sagen,als quentin schon sagte.
Das Urteil irritiert mich da etwas,da von meiner Sicht aus,kein Recht auf eine Wiedereinreise besteht.